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Unsere Angebote sind unverbindlich.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
sind. Mündliche Vereinbarungen haben nur dann ihre Gültigkeit, wenn diese
schriftlich von uns bestätigt werden.
Preise gelten ab Straubenhardt, ausschließlich Verpackung und sind freibleibend.
Für die Zahlung von Neuwerkzeugen gewähren wir innerhalb 8 Tagen 2 % Skonto
oder innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug.
Lohnarbeiten sind innerhalb 10 Tage netto ohne Abzug fällig.
Sofern nichts anders vereinbart ist.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung
und der Einziehung trägt der Besteller.
Bei verspäteter, auch gestundeter Zahlung können bankübliche Zinsen
in Anrechnung gebracht werden, ohne dass es einer Inverzugssetzung bedarf.
Bei Lieferung ausländischer Waren gelten alle Preise unter Vorbehalt, und maßgebend
für die Rechnungsstellung ist der der Devisenrechnung zugrunde liegende Kurs.
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Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche
Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen
des Geschäftes einig sind.
Teillieferungen sind zulässig.
Bei Hindernissen, die außerhalb unseres Willens und Einflusses liegen, verlängert
sich die Lieferzeit entsprechend.
Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich.
Der Versand erfolg auf Gefahr des Empfängers.
Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn dieses sofort nach Erhalt
der Ware, spätesten nach einem Monat bei uns ausführlich und deutlich vorgebracht
werden.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die gelieferte Ware bleibt auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner
Bedingung verbindlich.
Für die Auslegung ist ausschließlich das Recht der BRD maßgebend.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Pforzheim.
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